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1 общее имущество супругов
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2 общее имущество супругов
nlaw. Gesamtgut der Ehegatten, eheliches GesamtgutУниверсальный русско-немецкий словарь > общее имущество супругов
См. также в других словарях:
Gesamtgut der Ehegatten — ⇡ eheliches Güterrecht … Lexikon der Economics
Gesamtgut — Gesamtgut, im Ehelichen Güterrecht (s.d.) das dem Mann und der Frau gemeinsame Vermögen im Gegensatz zum Einhandsgut (s.d.) des einzelnen Ehegatten … Kleines Konversations-Lexikon
fortgesetzte Gütergemeinschaft — 1. Begriff: Besondere Vermögensgemeinschaft zur Fortsetzung eines Güterstandes bei Tod eines Ehegatten (⇡ eheliches Güterrecht). Bei f.G. wird zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen ⇡ Abkömmlingen, die im Fall der… … Lexikon der Economics
Einhandsgut — Einhandsgut, Sondergut, alles Vermögen, was nicht Gesamtgut der Ehegatten ist; dann das Sondervermögen eines Ehegatten, dessen Nutzungen nicht zur Mittragung der Ehelasten bestimmt sind. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch nennt das E. im letztern… … Kleines Konversations-Lexikon
Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gütergemeinschaft (Ehe) — Bei der Gütergemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand, der bei manchen Ehen und eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung kommt. Sie ist ursprünglich im kontinentaleuropäischen Rechtskreis beheimatet, findet sich neuerdings aber auch in … Deutsch Wikipedia
eheliches Güterrecht — eheliches Güterrecht, Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363 1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den… … Universal-Lexikon
eheliches Güterrecht — I. Begriff:Gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (§§ 1363–1563 BGB). Das BGB kennt verschiedene Güterrechtsformen, und zwar den gesetzlichen Güterstand und die vertraglichen Güterstände. Da auch auf dem Gebiet… … Lexikon der Economics
Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… … Deutsch Wikipedia
Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… … Deutsch Wikipedia